Schwangerschaftsabbruch
- Von Schwarz Antonio
- Veröffentlicht 10.12.08
- Straftatbestand
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Einführung
Bei einem Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung (englisch: Abortion) genannt, wird der menschliche Embryo respektive der Fötus abgetötet und anschließend durch chemische oder mechanische Methoden aus dem Mutterleib entfernt.
In nahezu allen Kulturen besteht ein großer Dissens bezüglich der Beurteilung der Abtreibung, der sich im Kern um die Frage dreht, ob bzw. ab wann der Embryo Mensch ist und eigenes Lebensrecht besitzt, und wie sich dies auf die Entscheidungsfreiheit der Mutter auswirkt. Viele Menschen sehen den Fötus als Menschen an und verurteilen daher Abtreibung als Tötung.