Teilungserklärung
- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 22.12.08
- Sachenrecht
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Einführung
Die Teilungserklärung (TE) enthält nach deutschem Sachenrecht die Aufteilung des Sondereigentums (Wohnungen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen und Garagen)und eventueller Sondernutzungsrechte sowie meistens auch die Regelungen des Verhältnisses der Eigentümer untereinander (Gemeinschaftsordnung).
Hier sind z. B. die Verteilerschlüssel der gemeinschaftlichen Kosten, die Stimmrechtsregelung in der Eigentümerversammlung oder andere wesentliche Rechte und Pflichten verbindlich festgelegt.
In der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung können nur (gesetzesändernde) Bestimmungen vereinbart werden, die das WEG (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht)nicht als unabdingbar vorschreibt.
Die Teilungserklärung kann in der Regel nicht durch Beschlussfassung geändert werden, es sei denn sie enthält eine Öffnungsklausel.
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