Deutsches Recht
Das Anwartschaftsrecht hat derjenige inne, der eine Anwartschaft auf eine Sache hat. Das Anwartschaftsrecht ist eine Vorstufe zum Eigentum. Während ein Eigentümer das volle Recht an einer Sache hat, hat der Inhaber eines Anwartschaftsrechts lediglich das Recht das Eigentum zu Erwerben, ohne, dass es ihm von einem Anderen streitig gemacht werden kann. Aus diesem Grund wird das Anwartschaftsrecht, im Gegensatz zum Eigentum, welches ein Vollrecht darstellt, als ein „wesensgleiches Minus“ bezeichnet.
Das Anwartschaftsrecht stellt ein absolutes Recht (Beispiele: Recht; dort Absolutes Recht) dar. Wer ein Anwartschaftsrecht inne hat, kann über dieses auch verfügen.Ein Anwartschaftsrecht entsteht hauptsächlich beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt. Hierbei erwirbt der Käufer kein Eigentum sondern ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum an der gekauften Sache.
Beispiel
K kauft von V ein Auto unter Eigentumsvorbehalt. Hierdurch geht das Eigentum nicht auf K über, sondern K erwirbt ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum.Das Anwartschaftsrecht kann übertragen, verpfändet oder verloren werden:
Das Anwartschaftsrecht wird nach den selben Regeln wie auch das Eigentum übertragen. (§§ 929 ff. BGB; Beispiele: Übereignung)
Beispiel: Um das Auto zu finanzieren will Karl von seiner Bank einen Kredit. Die Bank will für den Kredit Sicherheiten von ihm. Das Anwartschaftsrecht stellt einen Wert dar, den Karl an seine Bank übereignen kann. Also überträgt er seiner Bank das Anwartschaftsrecht. (§ 930 BGB; Beispiele: Sicherungsübereignung)
Das Anwartschaftsrecht kann auch verpfändet werden. Pfandrechte können am Anwartschaftsrecht nach den selben Regeln wie bei Eigentum bestellte werden (§§ 1204 ff. BGB)
Beispiel: Karl bringt das Auto, bevor er es bei der Bank als Sicherheit verwendet hat, in die Werkstatt. Für den Fall, dass er die Rechnung der Werkstatt nicht bezahlt, könnte der Werkstattinhaber das Auto als Pfand behalten. Gepfändet würde in diesem Fall aber nicht das Eigentum am Auto, welches er ja nicht hat, sondern sein Anwartschaftsrecht.
Einfachster Fall das Anwartschaftsrecht zu verlieren ist, wenn aus ihm Eigentum wird. Ebenso ist es auch möglich, das der bisherige Eigentümer sein Eigentum aufgibt und das Eigentum hierdurch auf den Inhaber des Anwartschaftsrechts übergeht.