In Österreich ist das Grundbuch bei den Bezirksgerichten angesiedelt. Es wird im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung geführt.

Das Hauptbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem für alle Liegenschaften folgendes eingetragen ist:

  • das so genannte Gutbestandsblatt auf dem Blatt A: Hier werden die Größe, Bebauung etc. eingetragen und auch die Dienstbarkeiten oder Servituten, die dieses Grundstück an anderen Grundstücken hat;
  • die Eigentumsverhältnisse auf dem Blatt B: Hier sind die Eigentümer ersichtlich;
  • das so genannte Lastenblatt auf dem Blatt C: Es sind hier die Servituten von anderen, die dieses Grundstück betreffen, eingetragen. Aber auch Belastungen wie Schulden, die grundbücherlich verbürgt sind, sind hier eingetragen.
  • Nicht mehr aktuelle Eintragungen befinden sich im Verzeichnis der gelöschten Eintragungen.
Die Urkunden, welche die Grundlage für die Eintragungen bildeten, werden in der Urkundensammlung aufbewahrt.

Jedermann darf darauf vertrauen, dass die Eintragungen richtig sind (Materielles Publizitätsprinzip).

Eine Abschrift oder ein Ausdruck, der eine bestimmte Liegenschaft betrifft, wird als Grundbuchsauszug bezeichnet.

Das Grundbuch ist öffentlich, das heißt, dass jedermann in das Grundbuch Einsicht nehmen und sich Auszüge erstellen lassen kann.

Außerdem gibt es noch separate Sondergrundbücher:

  • Landtafeln für ehemalige adlige Güter
  • Bergbücher
  • Eisenbahnbücher
  • Wasserbücher
Das Domesday Book war das große, unter Wilhelm, dem Eroberer für England entworfene Grundbuch, das die Verteilung des Grundbesitzes genau festlegte.