Naturpark
- Von Andrea Silber
- Veröffentlicht 28.07.08
- Sonstige Themen
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Einführung
Naturparks sind geschützte, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandene Landschaftsräume. Diese wertvollen Kulturlandschaften sollen in ihrer heutigen Form bewahrt werden und Besuchern zur Information und Erholung erschlossen werden.
Naturparks unterliegen sowohl in Deutschland, als auch Österreich und der Schweiz einem gesetzlich reglementierten Gebietsschutz, der Teil des Naturschutzrechts ist.
Naturparks in Deutschland
Der Naturpark gehört zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt.