Antisemitismus
- Von Silke Blank
- Veröffentlicht 29.07.08
- Gesellschaft und Soziales
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Einführung
Antisemitismus ist heute im allgemeinen Sprachgebrauch meist und häufig auch in der wissenschaftlichen Literatur eine Bezeichnung für ein breites Spektrum judenfeindlicher Ressentiments, Äußerungen und Taten. In einer engeren, der historischen Entstehung und ursprünglichen Wortbedeutung näher liegenden Auslegung des Begriffs ist Antisemitismus die moderne, seit dem 19. Jahrhundert verbreitete Form der Judenfeindlichkeit, die ihre generelle Abneigung gegen Juden nicht mehr überwiegend auf religiöse, sondern auf rassistische Vorurteile stützt. Er richtet sich nicht nur gegen die Menschen, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören, sondern auch gegen solche, die aufgrund ihrer Abstammung dem Judentum zugerechnet und von Antisemiten als Halb- oder Vierteljuden bezeichnet werden.
Wegen seiner von Vorurteilen geprägten Weltsicht gilt der Antisemitismus als Form der rassistischen Diskriminierung. Im wissenschaftlichen Diskurs der vergangenen Jahre wird der Begriff jedoch zunehmend als ein eigenständiges Phänomen behandelt. Wichtigster Unterschied des Antisemitismus zu anderen rassistischen Projektionen ist, daß "den Juden" Macht und Einfluß zugeschrieben wird.
Antisemiten versuchen ihre Vorurteile in der Regel mit sozialen, ökonomischen, nationalen, politischen, ethnischen und religiösen Argumenten zu legitimieren. So werden beispielsweise die - möglicherweise kritisierbaren - Handlungen einzelner Juden oder jüdischer Organisationen verallgemeinert und "den Juden" angelastet. Es kennzeichnet die hermetische Weltsicht radikaler Antisemiten, dass sie sich selbst durch ihre Gegner in ihren Vorurteilen bestätigt sehen - beweist ihnen ein Antisemitismuskritiker doch schon durch seine bloße Existenz, dass er dem "Einfluss der Juden" erlegen ist.
Aufgrund der Erfahrungen aus dem Dritten Reich können antisemitische Äußerungen in der Bundesrepublik Deutschland als Volksverhetzung gewertet und strafrechtlich verfolgt werden. Paragraph 130 des Strafgesetzbuches wendet sich gegen jeden, der "zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet."