Viele verbinden mit dem Begriff Bausparvertrag ein eigenes Haus. Doch die eigene Immobilie muss nicht immer das Ziel des Bausparens sein. Denn das Bausparen ist auch eine attraktive Anlageform, mit der man sich risikolos und auch mithilfe der staatlichen Förderungen ein nettes Sümmchen zusammensparen kann.
Der Abschluss eines Bausparvertrages erfolgt immer mit der Bausparkasse und wird über eine bestimmte Summe abgeschlossen, die mit regelmäßigen Zahlungen angespart und zu einem festen Zinssatz verzinst wird. Allerdings sollte vor Abschluss eines Bausparvertrages klar sein, welches Ziel man mit diesem Vertrag verfolgt und dementsprechend die Konditionen auswählt.
Wenn man das Bausparen als rentable Anlageform nutzen möchte, dann sollte man einen Vertrag wählen, der neben einer lukrative Guthabenverzinsung eine niedrige Abschlussgebühr vorweist. Steht dagegen in Zukunft ein Hausbau an, sollten die Darlehenszinsen nicht ganz so hoch ausfallen. Wer sich noch nicht sicher ist, sollte die Gebühren im Blick behalten.
Wer vermögenswirksame Leistungen (kurz: VWL) bezieht, hat Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage, diese beträgt 9 Prozent auf Sparbeträge von maximal 512 Euro bei Ledigen, 1.024 Euro bei Verheirateten. Allerdings dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese liegt bei Ledigen bei 17.900 Euro und bei Ehepaaren bei 35.800 Euro jährlich. Wer die Grenzen überschreitet, erhält gegebenenfalls die Wohnungsbauprämie. Voraussetzung für den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ist allerdings, dass das Geld für den Bau, Erwerb, die Modernisierung oder Renovierung von selbstgenutztem Wohnraum verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, verfällt der Anspruch auf diese staatliche Förderung.