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Spareinlagen per Einlagensicherung sichern
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Von nicola lavacca
Veröffentlicht am 03.02.10
 
Spareinlagen per Einlagensicherung sichern

Spareinlagen per Einlagensicherung sichern

Banken sind vom Gesetz her verpflichtet, Spareinlagen ihrer Kunden vor wirtschaftlichen Turbulenzen zu schützen. Das Gesetz, das hier für alle Banken in der EU gilt, wurde 1997 als EU-Richtlinie festgelegt. Diese Richtlinie wurde am 16. Juli 1998 in Deutschland als Bundesgesetz umgesetzt: Es ist dies das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (abgekürzt EAEG). Der Inhalt dieses Gesetzes ist, dass mindestens 90 Prozent der Spareinlage eines Anlegers im Entschädigungsfall rückerstattet werden, jedoch nicht mehr als 20.000 Euro. Dieses Bundesgesetz zielt darauf ab, die Guthaben von Privatpersonen abzusichern bzw. auch kleineren Unternehmen.

Jedoch weit vor 1998 hatten schon die Banken in Deutschland begonnen, die Guthaben ihrer Kunden vor dem eigenen Konkurs zu schützen. Genaugenommen war diese Maßnahme eine sofortige Antwort auf den Konkurs des Bankhauses Iwan Herstatt in Köln im Jahre 1974. Dieser wurde insolvent, worauf Kundengelder, als Sparguthaben angelegt, plötzlich nicht mehr für die Kontoinhaber zugänglich waren. Noch im selben Jahr begannen die deutschen Banken mit der freiwilligen Einlagensicherung, die seither umgangssprachlich mit dem Begriff „Feuerwehrfonds“ belegt wird.

Im Einzelnen wird der „Feuerwehrfonds“ wie folgt verwirklicht: Die Genossenschaftsbanken sichern ausnahmslos die vollen Beträge, die öffentlichen Banken verhalten sich gemäß des oben genannten Gesetzes, Privatbanken setzen 30 Prozent ihres Eigenkapitals dafür ein, dies im Entschädigungsfall unter den geschädigten Kunden zu verteilen und die Sparkassen können wiederum den Entschädigungsfall zu 100 Prozent versichern. Auch die freiwillige Einlagensicherung der Banken schützt nur die Guthaben von Privatpersonen, auch von Wirtschaftsunternehmen.

All die oben genannten Informationen werden auf der folgenden Webseite anschaulich und ausführlich dargestellt: http://www.tagesgeld-zinsvergleich.net/einlagensicherung.html