Kolonat
- Von Silke Blank
- Veröffentlicht 12.08.08
- Das Recht
-
Bewertung:
Nicht bewertet
Einführung
Kolonat (lat., "Bebauungsrecht", Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht), allgemeine Bezeichnung für die (regelmäßig erblichen) Besitz- und Nutzungsrechte an Bauerngütern;
Kolone (Kolonist), der Inhaber derartiger bäuerlicher Gutsrechte.