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Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung
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Von Daniel Franke
Veröffentlicht am 29.05.10
 
Die Entwicklung im Gesundheitswesen macht es zusehends schwieriger, die ständig steigenden Kosten in den Griff zu bekommen. Mit diesem Problem hat nicht nur die private Krankenversicherung sondern haben vor allem auch die gesetzlichen Krankenkassen zu kämpfen.

Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Entwicklung im Gesundheitswesen macht es zusehends schwieriger, die ständig steigenden Kosten in den Griff zu bekommen. Mit diesem Problem hat nicht nur die private Krankenversicherung sondern haben vor allem auch die gesetzlichen Krankenkassen zu kämpfen. Es entwickelte sich eine finanzielle Schieflage, die nun mit dem Zusatzbeitrag korrigiert werden soll.

Deshalb erhoben zahlreiche Krankenkassen ab dem 1.Jannuar 2010 einen Zusatzbeitrag, der es den Kassen ermöglicht, zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Einheitsbeitrag von 14,9 Prozent bis zu 1 Prozent vom Bruttogehalt der Versicherten einzufordern. Die meisten Kassen haben einen Zusatzbeitrag von lediglich 8 Euro erhoben, weil dieser den Verwaltungsaufwand klein hält. Bei einem höheren Zusatzbeitrag sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, eine Einkommensprüfung beim Versicherten durchzuführen.

Mit Erhebung des Zusatzbeitrags ist für jeden Versicherten der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse möglich, die keinen oder nur einen geringeren Zusatzbeitrag erhebt. Der Zusatzbeitrag bewirkt ein Sonderkündigungsrecht, welches genutzt werden kann. Sonst haben Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen nach frühestens 18 Monaten Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, die Krankenkasse zu wechseln.

Wer die Krankenkasse wechseln möchte sollte jedoch dabei auch die Leistungen der Krankenkassen im Blick haben. Oftmals haben Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag von 8 Euro ein sehr gutes Leistungsangebot, weshalb sich ein Wechsel kaum lohnt. Die Krankenkassen bieten viele zusätzliche Leistungen an. Andere Kassen bieten den Versicherten Beitragsrückerstattungen an, die im Jahr bis zu 600 Euro hoch sein können. Setzt man den Zusatzbeitrag von 96 Euro jährlich dagegen, so fällt es dem Versicherten natürlich leicht, die Kasse nicht zu wechseln.

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist sehr einfach. Die Versicherung ist schriftlich bei der alten Krankenkasse mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigungsbestätigung ist der neuen gesetzlichen Krankenkasse vor Beginn der neuen Mitgliedschaft vorzulegen. Danach stellt die neue Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber aus. Diese muß vor Beginn der Mitgliedschaft beim Arbeitgeber vorliegen, damit die neue Mitgliedschaft wirksam wird.