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Freistellungsaufträge richtig aufteilen
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Von Daniel Franke
Veröffentlicht am 24.08.10
 
Die richtige Aufteilung des jedem Sparers zur Verfügung stehenden Sparerpauschbetrages mittels Freistellungsauftrag sorgt für optimale Ausnutzung steuerfreier Kapitalerträge.

Freistellungsaufträge richtig aufteilen

Tagesgeld.info informiert: Wer Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erzielt, dem stehen pro Jahr 801 Euro (bei Verheirateten 1.602 Euro) im Rahmen des so genannten Sparerpauschbetrages zur Verfügung, die er steuerfrei vereinnahmen kann.

Um diese steuerfreien Kapitalerträge unmittelbar auskosten zu können, ist allerdings die Stellung eines Freistellungsauftrages bei der Konto- oder depotführenden Bank erforderlich. Was man dabei beachten muss, hat das Fachportal tagesgeld.info in einem ausführlichen Ratgeber zusammengestellt, der unter http://www.tagesgeld.info/lexikon/freistellungsauftrag/ zu finden ist.

Neben der absoluten Höhe von 801 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und 1.602 Euro pro Jahr bei Verheirateten ist es bei Bestehen mehrerer Depots und/oder Konten wichtig, seinen Freibetrag entsprechend den erwarteten Kapitalerträgen aufzuteilen. Zwar lässt sich am Jahresende zu viel entrichtete Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen, jedoch eben nur mit Verzögerung, während der Steuerabzug unmittelbar geschieht.

Hat ein Sparer z.B. vier Konten, aus jeden jeweils 200 Euro Zinserträge resultieren, sollte er für jedes Konto einen Freistellungsauftrag über ebendiese 200 Euro stellen und nicht fälschlicherweise den gesamten Freibetrag auf Bank 1 verteilen. Werden die gesamten 801 Euro auf Bank 1 verteilt, würden die übrigen Banken von den insgesamt 600 Euro Zinserträgen 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt ans Finanzamt abführen, welche erst im Zuge der Jahressteuererklärung zurückgefordert werden können.