Wenn man einen Bausparvertrag beantragen möchte, benötigt es keine Vielzahl an Unterlagen. Wichtiger ist es, dass sich die Person, die einen Bausparvertrag beantragen möchte, genau Gedanken über deren Verwendungszweck macht. Dieser Verwendungszweck entscheidet über die Höhe, über die dieser Bausparvertrag abgeschlossen wird. So kann man als junge Person erst einmal mit einer kleinen Summe anfangen, damit auch die monatliche Belastung nicht zu hoch ist. Wichtig ist dabei nur zu beachten, wenn man die komplette Arbeitnehmersparzulage beanspruchen möchte, dass die Sparsumme den Betrag, der dazu als Voraussetzung dient, mindestens erreicht. Solange dies dann der Fall ist, erhält man auch die Arbeitnehmersparzulage. Wenn dann die Ansparzeit eines Bausparvertrages um ist, kann man die Summe gegebenenfalls noch weiter aufstocken und somit weiter auf sein Ziel, zum Beispiel den Kauf einer Immobilie, sparen. Sollte man jedoch schon wissen, dass man in 7 Jahren eine Immobilie kaufen möchte, so könnte man den ungefähren Preis dieser Immobilie als Bausparsumme beantragen. Zu beachten ist dann aber, dass die monatlichen Beträge recht hoch sein könnten. Der Vorteil bei Zuteilung des Bausparvertrages aber wäre, dass die Immobilie allein mit diesem Bausparvertrag zu finanzieren wäre. Alle Konditionen dafür stünden heute schon fest.
Zum eigentlichen Beantragen des Bausparvertrages geht man in eine Bank, Sparkasse oder eine Bausparkasse und lässt sich dort umfassend über die vielen Möglichkeiten beraten. Dazu hat man natürlich seinen Ausweis dabei, hilfreich wären auch zwei bis drei Lohnabrechnungen, damit der Berater mit definitiven Zahlen rechnen kann. Denn es bringt nichts, wenn man von Anfang an die monatliche Belastung zu hoch ansetzt.