Geht es um die Errichtung von einer Fertiggarage aus Beton, dann ist das Genehmigungsverfahren abhängig von Bundesland zu Bundesland. Hergestellt wird eine Fertiggarage grundsätzlich aus Stahlbeton-Fertigteilen, wobei dieser Werkstoff eine hohe Tragfähigkeit und auch eine lange Lebensdauer hat. Das heißt dieser Werkstoff ist ideal dafür, um auftretende statischen Druckkräfte und auch einen Schutz vor Korrosion bietet. Bei der Herstellung von einer Fertiggarage aus Beton gibt es zwei verschiedene Herstellungsverfahren. Einmal kann eine Schalungsmaschine verwendet werden, wobei eine
komplette Fertiggarage inklusive des Bodens hergestellt wird. Hierbei entsteht ein monolithischer und damit ein fugenloser Garagenkörper. Hierbei werden im Herstellungsprozess in der Schalungsmaschine in einem Prozess sowohl die Längswände, die Rückwand und auch das Torteil und die Dachfläche betoniert. Für die Herstellung vom Boden für eine Fertiggarage gibt es indes drei Möglichkeiten der Herstellung: Den vorgefertigten Boden, der in die Schalungsmaschine eingefügt wird und anschließend dabei der Garagenkörper betoniert wird, sowie der vorgefertigte Boden, bei dem die Teile eingeschweißt oder eingeschraubt werden und die Variante, bei dem der Boden
nachträglich anbetoniert wird. In allen Fällen entsteht eine durch die Fertigung bedingte Arbeitsfuge, die die Tragfähigkeit des Bodens nicht beeinträchtigt. Auch die Ausstattung von einer Fertiggarage kann natürlich variieren. Und auch Fenster kann man in eine Fertiggarage einbauen lassen sowie eine separate Eingangstür.