Personenkraftwagen
- Von Thomas Kern
- Veröffentlicht 13.08.08
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Begriffsklärung
Personenkraftwagen (Pkw, auch PKW) sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personen- und Lastenbeförderung. Sie werden auch Automobil oder Auto genannt.