Das Gehalt ist die vertraglich geregelte, monatlich gleichbleibende Bezahlung von Arbeitgebern an seine Angestellten für vollbrachte Leistungen. Prüfen kann der Arbeitnehmer die Berechnung mit einem Gehaltrechner. Die Höhe der Vergütung ist tariflich festgesetzt, kann jedoch stark variieren. Sie richtet sich im Allgemeinen nach der Qualifikation des Arbeitnehmers, wobei in den verschiedenen Berufssparten ganz unterschiedliche Bezahlungen vorgenommen werden. Auch das Alter und die Firmenzugehörigkeit können die Höhe des Einkommens bestimmen. Die Auszahlung erfolgt entweder in der Monatsmitte oder, wie am häufigsten, am Monatsende, wobei vorher die Abzüge für das Finanzamt, also die Lohnsteuer und eventuelle Kirchensteuer, sowie Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitgeber vorgenommen werden. Die Bezahlung erfolgt in der Regel bargeldlos, was bedeutet, dass vom Arbeitgeber eine Überweisung auf das Girokonto des Gehaltsempfängers vorgenommen wird. Und die Höhe des eingegangenen Nettolohns sollte der Arbeitnehmer ruhig in regelmäßigen Abständen mit einem Brutto Rechner kontrolliert werden.
Manchmal kommen 13 Jahresgehälter zur Auszahlung, hierbei handelt es sich zumeist etwa um ein halbes Weihnachts- und ein halbes Urlaubsgeld oder eins von beiden. Neben dem Gehalt für Angestellte existiert der Lohn für Arbeiter, wobei Ausdrücke wie Lohnsteuer, Lohnkosten oder Lohnfortzahlung gleichzeitig auf den Begriff Gehalt angewendet werden. Das Entgelt kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedes Jahr neu verhandelt werden, wobei es sich immer nur um mehr Geld handelt. In vielen Berufssparten ist bei diesen Verhandlungen die Gewerkschaft behilflich, die die prozentuale Anpassung bewirken kann. Eine Minderung des Gehaltes kommt in der Regel auch dann nicht vor, wenn die wirtschaftliche Situation es erforderlich machen würde. Hier ist lediglich ein Gleichbleiben der Höhe bis zur Erholung der wirtschaftlichen Lage möglich, oder es muss eine Vertragsänderung zwischen beiden Parteien vorgenommen werden.