Arzneimittel oder Pharmaka (Sing. Pharmakon) sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen / tierischen Körper bestimmt sind, um:

  • Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
  • Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen.
  • die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen.
  • vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe, Transmitter oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen.
Demnach lassen sich Pharmaka grob in Diagnostika (zur Erkennung von Krankheiten) und Therapeutika (zur Behandlung von Krankheiten) einteilen. Arzneimittel rufen immer bestimmte Nebenwirkungen hervor, die jedoch für den Patienten auch vorteilhaft sein können(Beispiele: Acetylsalicylsäure(ASS)).

Der Begriff Arzneimittel schließt also alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Kontrastmittel oder Blutpräparate beispielsweise sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym mit Medikament verwendet.

Arzneimittel müssen in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Für bestimmt innovative bio- oder gentechnische Arzneimittel ist eine EU-weite Zulassung bei der europäischen Arzneimittelagentur EMEA mit Sitz in London vorgeschrieben. In den USA erfolgt die Zulassung von der FDA. Für die Zulassung in Deutschland bedarf es einiger Voraussetzungen, die u.a. im Arzneimittelgesetz (AMG) niedergelegt sind. Die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist eingeschränkt und darf nur in Apotheken erfolgen.