Ein Arzt (griechisch: iatros) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten. Die heutige Bezeichnung hat ein germanisches Wort verdrängt, das noch in der schwedischen Bezeichnung läkare fortlebt.
Einführung
Ein Arzt (griechisch: iatros) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten. Die heutige Bezeichnung hat ein germanisches Wort verdrängt, das noch in der schwedischen Bezeichnung läkare fortlebt.
Geschichtliches
1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. das "Edikt von Salerno" (auch "Constitutiones" oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben um Preistreiberei zu verhindern. Als erste deutsche Ärztin gilt die heilige Äbtissin "Hildegard von Bingen".
Deutschland
Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln. Spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie werden auch (i.d.R. auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Heilhilfsberufe durchgeführt.
Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Humanmedizin voraus. Seit Oktober 1988 ist zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als "Arzt im Praktikum" unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig (wird zum Oktober 2004 wieder abgeschafft). Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre in einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben.
Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.
Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt.
Österreich
In Österreich ist man mit der Promotion (dem abgeschlossenen Universitätsstudium) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde. Selbständig als Arzt tätig werden kann man auch hier nur, wenn für mindestens drei Jahre im Rahmen des "Turnus" verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit hier vom jeweiligen Abteilungsvorstand postiv bewertet wurde. Damit hat man sich das "jus practicandi" erworben: Die Berechtigung zur selbständigen Berufsausführung als Arzt für Allgemeinmedizin.
Schweiz
In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen 6-jährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt.
Die Ausbildung zum zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei ("praktischer Arzt") und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt "Facharzt für <Fachgebiet> FMH" nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt.
Die jeweilige Fachgesellschaft prüft, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60-100 Stunden pro Jahr) nachkommt.
Ärzte in anderen Berufen
Einige Ärzte sind als Schriftsteller bekannt geworden, etwa Peter Bamm, Gottfried Benn, Georg Büchner, Hans Carossa, Sir Arthur Conan Doyle, Friedrich Reinhold Kreutzwald, Elias Lönnrot, Friedrich Schiller, Carl Ludwig Schleich, Anton P. Tschechow, Friedrich Wolf; andere als Politiker, etwa Ché Guevara und George Habash.