Naturschutz
- Von Alexander Hübschmann
- Veröffentlicht 03.10.08
- Umwelt
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Einführung
Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen wird angestrebt. Der Naturhaushalt soll als Lebensgrundlage des Menschen geschützt werden.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Naturlandschaften, Naturdenkmäler u. a. Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren: Bodenschutz, Mikroklima, Luftreinhaltung und Lärmschutz, sowie anderen potenziell schädlichen Einflüssen wie Licht, Bewegung; Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen etc. In den letzten Jahren hat auch die Thematik des Naturschutzes innerhalb besiedelter Räume und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen; damit soll eine Entwicklung vermieden werden, die Naturschutz nur in abgesonderten Reservaten betreiben und die vom Menschen bewirtschafteten und/oder besiedelten Räume preisgeben würde.
Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet. Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Ländern auf nationaler Ebene verankert. Innerhalb der EU gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z. B. Natura 2000, oder auch die Wasserrahmenrichtlinie, die indirekt große Auswirkungen auf den Naturschutz haben wird).