Die geläufigsten Bezeichnungen für bestimmte verschwägerte Personen sind:
- Schwiegereltern: Schwiegervater, Schwiegermutter (die Eltern des Ehegatten)
- Schwiegertocher (früher: "Schnur"), Schwiegersohn (Ehefrau/Ehemann des eigenen Kindes, früher: "Eidam"))
- Schwager/Schwägerin (Ehemann der Schwester oder Bruder der Ehefrau)
Die Linie und der Grad der Schwägerschaft richtet sich nach der Verwandtschaft. Eine gerade Linie liegt bei Abstammung einer Person von einer anderen vor, die Seitenlinie, wenn zwei Personen nur von einer gemeinsamen dritten Person abstammen.
Der Grad der Schwägerschaft wird nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten bestimmt. Vater und Sohn sind in erstem Grade und in gerader Linie verwandt. Wenn die Ehefrau des Vaters nicht die Mutter des Sohnes ist, dann ist der Sohn mit der Ehefrau im ersten Grade und in gerader Linie mit der Ehefrau verschwägert.