Ehe
- Von Johann Klempner
- Veröffentlicht 04.10.08
- Gesellschaft und Soziales
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Bewertung:
Nicht bewertet
Einführung
Weiter gefasst umfasst eine Ehe immer eine Art öffentlich (oft religiös) anerkannten Vertrags, sowie ökonomische und sexuelle Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Personen, die durch diesen Vertrag geregelt werden. Die Modalitäten des Vertrages sowie seines Zustandekommens hängen in hohem Maße von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft ab. In vielen, insbesondere patrilinearen Gesellschaften hat die Ehe auch die Funktion der Absicherung einer bestimmten legitimen Erblinie.
Die Ehe endet durch Scheidung, Nichtigerklärung oder mit dem Tod eines Partners; die katholische Eheauffassung allerdings kennt keine Scheidung, sondern nur eine Nichtigerklärung. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen für nichtig erklärt werden, sie bestand dann von Anfang an nicht. Kritik an dem "Lebenslang-Konzept" kam beispielsweise vom spanischen Dichter Cervantes; er schlug vor, die Ehe von vornherein auf drei bis fünf Jahre zu befristen, wonach sie, wie andere Verträge auch, beendet oder verlängert werden könnte.