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Rechtsschutzversicherung
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Von Silke Blank
Veröffentlicht am 18.06.08
 
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei dem das Risiko eines Rechtsstreites versichert wird. Wird der Versicherungsnehmer strafrechtlich verklagt oder zivilrechtlich beklagt trägt die Rechtsschutzversicherung in aller Regel die entstehenden Gerichtskosten; nicht jedoch die ggf. verhängte Strafe oder Schadenersatzforderungen.

Kurze Übersicht
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, bei dem das Risiko eines Rechtsstreites versichert wird. Wird der Versicherungsnehmer strafrechtlich verklagt oder zivilrechtlich beklagt trägt die Rechtsschutzversicherung in aller Regel die entstehenden Gerichtskosten; nicht jedoch die ggf. verhängte Strafe oder Schadenersatzforderungen. Möchte der Versicherungsnehmer selber Zivilklage erheben, trägt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten und im Falle des Prozessverlustes die Anwaltskosten möglicherweise ebenfalls. Voraussetzung ist immer das Vorliegen eines Versicherungsfalles. Darunter versteht man "den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten". Daher ist die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst.

Die Versicherungen prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichend aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.

Oft sind die Rechtsschutzversicherungen auf bestimmte Bereiche des Lebens eingegrenzt, wie z.B. der Verkehrs-Rechtsschutz, der Arbeits-Rechtsschutz oder der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den Bedingungen zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen.