Ein
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stellt in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes. Im Gesamtarbeitsvertrag werden in der Regel Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfrist und Mindestlöhne festgelegt.
Der Gesamtarbeitsvetrag wird jeweils zwischen den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt. Es gibt sowohl gesamtschweizerische wie auch kantonale Gesamtarbeitsverträge.
Es gibt verschiedene Gesamtarbeitsverträge:
- Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für die Unternehmen, die Mitglied des jeweiligen Unternehmerverbandes sind.
- Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für das Unternehmen, das den Vertrag abgeschlossen hat.
- Der Gesamtarbeitsvertrag kann von der Kantonsregierung für Allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann fuer alle Arbeitgeber im Kanton verbindlich.
- Der Gesamtarbeitsvertrag kann vom Bundesrat für Allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann fuer alle Arbeitgeber verbindlich.