Durch ein Testament wird eine letztwillige Verfügung getroffen. Eine andere Form der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Eine letztwillige Verfügung ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt. Die rechtlichen Regeln über Inhalt, Errichtung, Widerruf, Auslegung und Anfechtung von Testamenten sind Teil des Erbrechts. Durch das so genannte Patiententestament wird dagegen nicht das Schicksal des Vermögens nach dem Tod, sondern der Umfang der medizinischen und pflegerischen Betreuung für den Fall geregelt, dass der Patient später einen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann.

Warum ein Testament schreiben?

Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament verfasst (oder einen Erbvertrag geschlossen zu haben) zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge entspricht nicht notwendig den Vorstellungen des Erblassers und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen, die der Erblasser durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann