Vermächtnis
- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 21.10.08
- Privatrecht
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Definition
Das Vermächtnis ist nach deutschem Recht eine letztwillige, also in einem Testament oder einem Erbvertrag getroffene , von der Erbeinsetzung zu unterscheidende Anordnung zugunsten eines Bedachten. Das Vermächtnis besteht in der Zuwendung eines Vermögensvorteils aus dem Nachlass an den Vermächtnisnehmer. Dabei wird der Vermächtnisnehmer nicht - wie der Erbe - Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, sondern erwirbt durch das Vermächtnis einen Anspruch auf Verschaffung des Zugewendeten gegen den Erben. Gegenstand eines Vermächtnisses kann jede rechtserhebliche Handlung (Tun oder Unterlassen) sein, die darauf gerichtet ist, das Vermögen des Bedachten zu mehren.