Das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das bedeutendste deutsche Gesetz auf dem Gebiet des Privatrechts. Es trat am 1. Januar 1900 in Kraft (Ausfertigung am 18. August 1896 und Verkündung am 24. August 1896) und ist trotz zahlreicher Änderungen bis heute gültig.
| Basisdaten
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| Kurztitel: | Bürgerliches Gesetzbuch
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| Voller Titel: | ders.
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| Typ: | Bundesgesetz
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| Rechtsmaterie: | Privatrecht
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| Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland
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| Abkürzung: | BGB
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| FNA: | 400-2
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| Verkündungstag: | 18. August 1896 (RGBl. 1896, S. 195)
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| Aktuelle Fassung: | 1. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 718)
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Das BGB ist in fünf Bücher eingeteilt:
- Allgemeiner Teil
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
Das BGB ist aufgrund seiner besonders durchdachten Struktur weltweit anerkannt. Erwähnenswert ist hier vor allem die so genannte "Klammertechnik" des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Der allgemeine Teil enthält die grundlegenden Vorschriften, Regeln, Begriffe, die auch für alle weiteren Bücher gelten sollen. Sie stehen am Anfang des BGB und "umklammern" die restlichen Bücher.
Entstehung
Vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs herrschte auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs Rechtszersplitterung, es galt u. a. Gemeines Recht, Allgemeines Landrecht (ALR), Code civil, Badisches Recht und Sächsisches BGB.
Den Kodifikationsbestrebungen ging der so genannte Kodifikationsstreit von 1814 zwischen Anton Friedrich Justus Thibaut und Friedrich Carl von Savigny voraus. Während der liberal eingestellte Thibaut eine einheitliche Kodifikation des bürgerlichen Rechts forderte, um den "bürgerlichen Verkehr" (= Wirtschaftsverkehr) zu vereinfachen und zur nationalen Einheit beizutragen, stand der konservative Savigny einer Kodifikation negativ gegenüber. Für eine solche Leistung schien ihm die Rechtswissenschaft seiner Zeit noch nicht reif. Zunächst behielt die Auffassung Savignys die Oberhand.
Im Laufe der Zeit, besonders ab Gründung des Deutschen Reiches 1871, verstärkten sich aber die Forderungen nach einem bürgerlichen Gesetzbuch. 1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat auf Antrag der Abgeordneten Miquel und Lasker die Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches. Die 1. Kommission wurde 1874 einberufen und legte 1888 den 1. Entwurf vor. Er orientierte sich stark an den Grundsätzen des römischen Rechts sowie an den Lehren Savignys und wurde als unsozial, unzeitgemäß und schwer verständlich kritisiert. Eine 1890 einberufene 2. Kommission legte 1895 den 2. Entwurf vor. Dieser wurde mit geringen Änderungen 1896 beschlossen und am 18. August verkündet.
Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Es wurde vom Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) begleitet, in dem die Übergangsregelungen zum bis dahin in Deutschland geltenden Recht und das Internationale Privatrecht enthalten sind. In der Folgezeit wurden bei Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs die jeweiligen Übergangsregelungen (u. a. durch den Einigungsvertrag mit der DDR) in das Einführungsgesetz eingearbeitet.