Reicher Gerhard

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 Artikel von diesem Autor

Guter Glaube

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schützt in verschiedenen Fällen den Guten Glauben (lat. bona fides).

Anspruch

In der Rechtswissenschaft bezeichnet Anspruch das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Absatz 1 BGB). Derjenige, der das Tun oder Unterlassen einfordern kann, ist in zivilrechtlicher Terminologie Gläubiger, derjenige, der es schuldet, Schuldner.

Sache (Recht)

Eine Sache ist nach deutschem Recht ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB). Damit ist jede im Raum abgrenzbare Materie eine Sache, gleich ob fest, flüssig oder gasförmig; also z.B. auch Gas oder Wasser in Flaschen. Entscheidend ist jedoch die Verkehrsanschauung, nicht die Physik.

Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage ist ein juristischer Terminus, der eine Regelung (meist in Form einer Rechtsnorm) bezeichnet, die einem bestimmten Rechtssubjekt (dem Anspruchsinhaber) einen bestimmten Anspruch bzw. ein subjektives Recht gegen ein anderes Rechtssubjekt (den Anspruchsgegner) gewährt.

Juristische Person

Eine juristische Person ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit ist nach deutschem Recht die Fähigkeit, Träger - also Zuordnungssubjekt - von Rechten und Pflichten zu sein.

Relatives Recht

Relative Rechte verleihen dem Berechtigen die Befugnis, von einzelnen oder mehreren Personen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen. Gleichbedeutend ist...

Absolutes Recht

Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten eine ausschliessliche, rechtlich geschützte Herrschaft über ein bestimmtes Rechtsgut, die von jedermann zu respektieren ist. Absolute Rechte wirken gegen alle ( erga omnes ).

Do ut des

Die lateinische Formel do ut des (Ich gebe, damit Du gibst.) dient in der Rechtswissenschaft der Kennzeichnung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung.

Sittenwidrigkeit

Die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes ist dann gegeben, wenn sie gegen die guten Sitten (Anstandsgefühl) verstößt, d. h. in seinem Inhalt oder seinem Zweck vom Durchschnittsempfinden der beteiligten Personengruppen nicht gebilligt werden kann.

Bedingungsfeindlichkeit

Unter Bedingungsfeindlichkeit versteht man in der Rechtswissenschaft, dass das betreffende Rechtsgeschäft (z.B. Vertrag) nicht unter einer Bedingung abgeschlossen werden darf.

Abstrakte Geschäfte

Es handelt sich um einen Begriff aus der Rechtswissenschaft. Das deutsche Schuldrecht unterscheidet gemäß des Abstraktionsprinzips zwischen Kausalgeschäft und abstraktem Geschäft.

Mitbestimmung

Mitbestimmung bezeichnet die Gewährung von Entscheidungsbefugnissen für diejenigen, die zwar von den Ergebnissen der Entscheidungen betroffen sind, aufgrund formaler Rechts- oder Besitzverhältnisse aber zunächst keinen Einfluss auf den Entscheidungsprozess haben.

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber in Betrieben des privaten Rechts.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werksstudenten) unter 25 Jahren im Betrieb.

Betriebsvereinbarung

Der Begriff der Betriebsvereinbarung im deutschen Arbeitsrecht wird im Gesetz nicht definiert. Das Betriebsverfassungsgesetz setzt vielmehr dieses Rechtsinstitut, mit dem...

Einigungsstelle

Die Einigungsstelle ist ein im deutschen Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenes Organ zur Regelung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in mitbestimmungspflichtigen Fragen.

Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Gremium laut Betriebsverfassung, das den Betriebsrat (BR) über wirtschaftliche Angelegenheiten regelmäßig informieren soll.

Sozialplan

Nach der gesetzlichen Definition des § 112 Abs. 1 BetrVG ist unter einem Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über...

Interessenausgleich

Der Interessenausgleich ist im deutschen Arbeitsrecht ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung, zur Verhinderung von wirtschaftlichen Nachteilen einer Betriebsänderung.