- Von Schwarz Antonio
- Veröffentlicht 10.12.08
- Straftatbestand
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Als Untreue wird das Verhalten einer Person bezeichnet, die einer moralischen und/oder rechtlichen Verpflichtung gegenüber jemandem zuwiderhandelt. Man kann nicht nur anderen, beispielsweise einem Liebhaber, der eigenen Firma, seinem Stammgeschäft oder Stammlokal, sondern auch sich selbst, seinen Prinzipien und Grundsätzen gegenüber untreu werden.