Schwarz Antonio

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 Artikel von diesem Autor

Persönliche Dienstbarkeit

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist nach deutschem Sachenrecht (§§ 1090 - 1093 BGB) die Befugnis einer bestimmten Person, das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen zu nutzen.

Nießbrauch

Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, Früchte genießen) ist im deutschen Sachenrecht das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen.

Sachenrecht

Das Sachenrecht regelt in Deutschland als Teil des Zivilrechts und drittes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches die Beherrschung der Sachgüter durch den Menschen. Dabei wird durch das Sachenrecht als objektivem Recht diese Beherrschung sowohl für die Ruhelage (also z.B. die Befugnisse des Eigentümers oder Besitzers) als auch für die Veränderung (also z.B. Übereignung und Besitzverschaffung) normiert.

Abteilung (Grundbuch)

Die Abteilungen bezeichnen in Deutschland die diversen Abschnitte des Grundbuches und dienen seiner Untergliederung. Dieses bestehen aus:

Sicherungsübereignung

Eine Sicherungsübereignung ist ein in Deutschland in der Praxis häufig eingesetztes Kreditsicherungsmittel der Kreditinstitute.

Gewährleistung

Als Gewährleistung oder (Sach-)Mängelhaftung bezeichnet man die Pflicht des Verkäufers, für Mängel des Verkaufgegenstandes einzustehen.

Vormerkung

Die Vormerkung ist nach deutschem Sachenrecht die Ankündigung eines Rechtserwerbs oder einer Rechtsänderung im Grundbuch. Damit wird dem aus dem Abstraktionsprinzip folgenden Sicherungsbedürfnis eines nur schuldrechtlich berechtigten Erwerbers Rechnung getragen.

Grundschuld

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die Grundschuld wird als dingliches Recht in Abt.

Besitz

Besitz, eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust Beispiele: unter: Besitz (Mecklenburg)

Konsolidation

Konsolidation tritt regelmäßig ein, wenn der Verpflichtete den gegen ihn bestehenden Anspruch erwirbt. Sie bewirkt in diesem Falle den Wegfall des ursprünglichen Anspruchs.

Hypothek

Die Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht. Es kann am Eigentum an einem Grundstück oder am Erbbaurecht begründet werden.

Eigentumsklage

Die Eigentumsklage (lat. "rei vindicatio") ist die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem beklagten Inhaber kein Recht zum Besitz, wie zB der Mieter es hat, zusteht (§ 366 ABGB nach österreichischem Recht).

Fund

Das Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht (auch Erbpacht) ist - aus der Sicht des Erbbauberechtigten - das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Versicherungsmissbrauch

Der Versicherungsmissbrauch ist eine Straftat, die in § 265 StGB geregelt ist.

Schwangerschaftsabbruch

Bei einem Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung (englisch: Abortion) genannt, wird der menschliche Embryo respektive der Fötus abgetötet und anschließend durch chemische oder mechanische Methoden aus dem Mutterleib entfernt.

Hausfriedensbruch

Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung. Der Hausfriedensbruch ist in Deutschland - trotz seiner Einordnung in den 7. Abschnitt des StGB "Straftaten gegen die öffentliche Ordnung" - ein Straftatbestand, der ausschließlich das individuelle Hausrecht schützt.

Rechtsbeugung

Unter Rechtsbeugung versteht man die bewusst falsche Anwendung bzw. bewusste Nichtanwendung von Rechtssätzen durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter. Die Beugung des Rechts kann zugunsten oder zum Nachteil einer Partei erfolgen.

Verleumdung

Verleumdung bedeutet, dass jemand über eine Person negative Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie nicht wahr sind. Ein Denunziant verleumdet, indem er jemanden wegen einer erfundenen Straftat bei der Polizei anzeigt.

Untreue

Als Untreue wird das Verhalten einer Person bezeichnet, die einer moralischen und/oder rechtlichen Verpflichtung gegenüber jemandem zuwiderhandelt. Man kann nicht nur anderen, beispielsweise einem Liebhaber, der eigenen Firma, seinem Stammgeschäft oder Stammlokal, sondern auch sich selbst, seinen Prinzipien und Grundsätzen gegenüber untreu werden.

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