- Von Schwarz Antonio
- Veröffentlicht 14.11.08
- Das Recht
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Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die jedoch nicht die Qualität einer Straftat erreicht. Ordnungswidrigkeiten werden nicht mit Strafen bedroht, sondern mit Bußgeldern. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist weitestgehend ähnlich gestaltet wie das Strafrecht. Die Ahndung mit Bußgeldern muss zugelassen (nur im Strafrecht heißt es: "vorgeschrieben") sein.