Schwarz Antonio

(Seite 3 von 23)   « Zurück  1  2  
3
  4  5  Weiter »

 Artikel von diesem Autor

Computerbetrug

Computerbetrug ist in Deutschland gemäß § 263a des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Kinderhandel

Unter Kinderhandel versteht man laut ODCCP (Office for Drug Control and Crime Prevention) die Anwerbung, den Transport, die Übersendung, die Unterbringung oder die Entgegennahme von Personen zum Zwecke ihrer Ausbeutung...

Brandstiftung

Unter Brandstiftung versteht man das vorsätzliche oder fahrlässige Inbrandsetzen einer Sache. Brandstiftungen ziehen Schäden nach sich.

Beteiligung an einer Schlägerei

Die Beteiligung an einer Schlägerei ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts, der das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit schützt. Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, da bei Schlägereien eine generelle Gefährlichkeit für Leib und Leben festzustellen ist, einzelne Verantwortliche aber schwer ausfindig gemacht werden können.

Geiselnahme

Die Geiselnahme ist eine Straftat gegen die persönliche Freiheit und vor allem gegen die körperliche Integrität des einzelnen. Die Geiselnahme ist im deutschen Strafgesetzbuch in § 239b StGB geregelt.

Internetrecht

Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet.

Buße (Verwaltungsrecht)

Im Verwaltungsrecht ist eine Buße eine Sanktion gegen Verfehlungen.

Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die jedoch nicht die Qualität einer Straftat erreicht. Ordnungswidrigkeiten werden nicht mit Strafen bedroht, sondern mit Bußgeldern. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist weitestgehend ähnlich gestaltet wie das Strafrecht. Die Ahndung mit Bußgeldern muss zugelassen (nur im Strafrecht heißt es: "vorgeschrieben") sein.

Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die auf Grund einer mündlichen Verhandlung gegen eine Partei ergeht, die trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache verhandelt.

Baumbachsche Formel

Die Baumbachsche Formel ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Sie ist nach Adolf Baumbach, einem Kommentator der Zivilprozessordnung (ZPO), benannt.

Anfechtung (Recht)

Anfechtung bedeutet im deutschen Zivilrecht die Ausübung eines Rechts zur nachträglichen Vernichtung eines Rechtsgeschäfts. Anfechtbar heißt, die Rechtsgeschäfte haben solange Gültigkeit, bis sie angefochten werden. Mit der Anfechtung werden die Rechtsgeschäfte nichtig.

Person

Person ist die Bezeichnung für ein menschliches Wesen.

Subjektives Recht

Subjektives Recht ist ein Oberbegriff der Privatrechtsordnung. Er umschreibt die Befugnisse einer Person. Es haben sich im Laufe der Zeit folgenden Definitionen durchgesetzt:

Vollmacht

Unter Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Man unterscheidet:

Kausalgeschäft

Es handelt sich um einen Begriff aus der Rechtswissenschaft.

Gestaltungsrecht

Das Gestaltungsrecht ist ein subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann. Sie beruhen auf spezieller Rechtslage ( zumeist Vertrag ) oder Gesetz.

Flugreisefall

Der Flugreisefall ist ein bekannter Lehrbuchfall, den einst der BGH zu entscheiden hatte.

Akzessorietät

Akzessorietät bezeichnet im Zivilrecht die Abhängigkeit eines Sicherungsrechts von der zu sichernden Schuld. Ist die zu sichernde Schuld erfüllt, erlischt das Sicherungsrecht eo ipso (von selbst).

Zustimmung

Zustimmung ist umgangssprachlich die Äußerung, das man mit jemandem anderen einer Meinung sei, juristisch it es die Erklärung des Einverständnisses zu dem von einem anderen vorgenommenen Rechtsgeschäft.

Sicherungsgrundschuld

Die Sicherungsgrundschuld ist nach deutschem Recht eine besondere Form der Grundschuld.

Keine populäre Autoren gefunden.
Keine populäre Artikel gefunden.