- Von Alexander Stressler
- Veröffentlicht 25.10.08
- Rechtsgeschichte
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Die Blutgerichtsbarkeit, auch als ius gladii (Recht des Schwertes) oder Hochgerichtsbarkeit bekannt, war im Mittelalter im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die peinliche Gerichtsbarkeit über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten, also "blutige Strafen" waren ("straffen biss ann das blut" oder "straffen, so an das blut gandt und das läben kostendt").