- Von Stephan Börner
- Veröffentlicht 27.06.08
- Engineering
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Nicht bewertet

Eine Immobilie (lat. in-mobilis, unbeweglich) ist eine nicht bewegliche Sache, nämlich ein Grundstück sowie dessen Bestandteile und Zubehör (z. B. Gebäude). Aufgrund ihrer Unbeweglichkeit unterliegen Immobilien anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter bezüglich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. So erfordern Kauf und Eigentumsübergang eines Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung genannt, vgl. Abstraktionsprinzip) und einen entsprechenden Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch.