- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 20.10.08
- Arbeitsrecht
-
Bewertung:
Nicht bewertet

Der Manteltarifvertrag ist in Deutschland eine besondere Form eines Tarifvertrags. Er enthält Bestimmungen über sonstige Arbeitsbedingungen, wie z.B. Einstellungs- und Kündigungsbestimmungen, Arbeitszeit, Erholungs- und Sonderurlaub, vorübergehende Freistellungen, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz.