Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber


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    Abfindung

    Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen meist in Form einer Geldzahlung. Sie sind zu unterscheiden von einmaligen Schadensersatzzahlungen (oft auch als Abfindung bezeichnet), die zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens (also nicht: anderen Rechtsansprüchen) bezahlt werden.

    Arbeitsbescheinigung

    Die Pflicht des Arbeitgebers, bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, ergibt sich aus § 312 des Sozialgesetzbuches III (SGB III).

    ABD

    Die Abkürzung ABD steht für den Begriff "Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen" und gilt für alle beruflichen Mitarbeiter des sogenannten verfaßten kirchlichen Bereichs in Bayern.

    Kollektives Arbeitsrecht

    Unter dem kollektiven Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) sowie das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.

    Landesarbeitsgericht

    Das deutsche Landesarbeitsgericht ist regelmäßig Berufungs- oder Beschwerdegericht im Rechtszug der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den erstinstanzlichen Urteilen und Beschlüssen des Arbeitsgerichtes.

    Arbeitsverhältnis

    Unter einem Arbeitsverhältnis versteht man die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland um einen privatrechtlichen Vertrag, der "Arbeitsvertrag" genannt wird.

    Abfindungsvertrag

    Ein Abfindungsvertrag ist ein Vertrag, der normalerweise geschlossen wird, wenn Vertragsansprüche aus einem früheren Vertrag bestehen, jedoch aufgegeben werden sollen.

    Angestellter

    Ein Angestellter ist ein Arbeitnehmer, der nach bestimmten Kriterien von einem Arbeiter unterschieden wird. Die Kriterien sind dabei nicht eindeutig festgelegt und unterscheiden sich je nach Anwendungsfall leicht.

    Verdachtskündigung

    Der Arbeitgeber spricht gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Verdachtskündigung aus, wenn er den Verdacht hat, dieser könne eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben.

    Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

    Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können sich in Deutschland ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB.

    Arbeitnehmerüberlassung

    Unternehmen, die Arbeitskräfte an andere Unternehmen verleihen, nutzen die Arbeitnehmerüberlassung

    Tantiemen

    Als Tantieme wird eine ergebnisabhängige Beteiligung bezeichnet, die in einem Prozentsatz des Umsatzes oder Gewinns besteht und meistens neben einer festen Vergütung an Vorstandsmitglieder einer AG, an Geschäftsführer oder leitende Angestellte gezahlt wird. Tantiemen gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

    Abfindung im Arbeitsrecht

    Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die geleistet wird aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Es besteht grundsätzlich, von den folgenden Ausnahmen abgesehen, kein Anspruch auf Abfindung im deutschen Arbeitsrecht.

    Befristung (Arbeitsverhältnis)

    Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nach deutschem Arbeitsrecht die Vereinbarung, dass der Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis automatisch sein Ende finden soll.

    Kündigungsschutz

    Unter Kündigungsschutz sind gesetzlich festgelegte Regelungen, durch welche die Kündigung eines Vertrags verhindert oder erschwert werden, zu verstehen.

    Überstunde

    Überstunden (auch: Überarbeit) leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Diese ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag selbst.

    Probezeit

    Für die erste Zeit des Arbeitsverhältnisses wird meist eine Probezeit vereinbart. Üblich ist eine Dauer von 6 Monaten. Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden.

    Minijob

    Der Begriff Minijob geht in Deutschland auf die Neuregelungen zu den geringfügigen Beschäftigungen vom 1. April 2003 zurück, dessen Rechtsgrundlage die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1. Januar 2003 sind. Es ist Bestandteil des Hartz-Konzeptes zur Reformierung des Arbeitsmarkts.

    Berufsausbildungsvertrag

    Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer/einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

    Mankohaftung

    Mankohaftung ist das Einstehenmüssen des Arbeitnehmers für ein Manko. Ein Manko im arbeitsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer Waren- oder Kassenbestände anvertraut wurden, nun jedoch Differenzen zwischen dem Soll- und dem Istbestand vorhanden sind.

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