- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 20.10.08
- Arbeitsrecht
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Als Tantieme wird eine ergebnisabhängige Beteiligung bezeichnet, die in einem Prozentsatz des Umsatzes oder Gewinns besteht und meistens neben einer festen Vergütung an Vorstandsmitglieder einer AG, an Geschäftsführer oder leitende Angestellte gezahlt wird. Tantiemen gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.