Gerichtsverfassung


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    An den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht kann sich der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht beteiligen, der im...

    Abstrakte Normenkontrolle

    Die abstrakte Normenkontrolle ist eine Verfahrensart im deutschen Verfassungsrecht und der Gegenpart zur konkreten Normenkontrolle.

    Gerichtsorganisation in Österreich

    In Österreich sind die ordentlichen Gerichte in vier Stufen organisiert, es besteht aber ein nur zwei- oder dreistufiger Instanzenzug.

    Sitzungspolizei

    Die Sitzungspolizei bezeichnet das Recht und die Pflicht des Vorsitzenden einer Gerichtsverhandlung, in der Sitzung die Ordnung aufrecht zu erhalten (vgl. § 176 GVG).

    Richter

    Dieser Artikel befasst sich mit dem Beruf Richter.

    Rechtspfleger

    Rechtspfleger sind in Deutschland als Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig.

    Präsidium

    Das Präsidium ist ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan, das in Deutschland bei allen Gerichten besteht. Regelungen über das Präsidium finden sich in den §§ 21a - 21e des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).

    Großer Senat

    Die Großen Senate sind in Deutschland besondere Spruchkörper bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes, die eingerichtet wurden, um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu sichern.

    Geschäftsverteilungsplan

    Der Geschäftsverteilungsplan wird in Deutschland nach § 21 e des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) bei jedem Gericht vom Präsidium jedes Jahr im Voraus für die Dauer des Geschäftsjahrs beschlossen.

    Verwaltungsgerichtshof

    In den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg und Bayern wird die gerichtliche Mittelinstanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht Oberverwaltungsgericht, sondern Verwaltungsgerichtshof (VGH) genannt.

    Verwaltungsgericht

    Das Verwaltungsgericht ist in Deutschland in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Einrichtung obliegt der Landesgesetzgebung.

    Bundesgerichtshof

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist seit 1950 die oberste Instanz für Zivil- und Strafverfahren (sog. "ordentliche Gerichtsbarkeit") und (neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe in der Bundesrepublik Deutschland. Er ersetzt das frühere Reichsgericht.

    Internationaler Seegerichtshof

    Der Internationale Seegerichtshof (englisch: International Tribunal for the Law of the Sea, ITLOS) ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage der 1994 in Kraft getretenden Seerechtskonvention...

    Landessozialgericht

    Das Landessozialgericht (LSG) ist in Deutschland die mittlere Instanz innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. Es entscheidet nach § 29 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als Berufungs- und Beschwerdegericht über Streitigkeiten der Sozialversicherungen und der sozialen Transfersysteme (also auch: Rentenansprüche, § 51 SGG).

    Bundesgericht (Schweiz)

    Die oberste gerichtliche Instanz der Schweiz heisst das Bundesgericht. Es hat seit 1875 seinen Hauptsitz in Lausanne. Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat seinen Sitz in Luzern.

    Bayerisches Verfassungsgericht

    Das Bayerische Verfassungsgericht wurde in seiner heute bekannten Form in der Verfassung vom 2. Dezember 1946 errichtet. Vorläufer war der Bayerische Staatsgerichtshof, der schon am 30. März 1850 gegründet worden war.

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR oder EGMR) ist ein aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention eingerichteter Gerichtshof, der die Rechtsprechung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten prüft.

    Sozialgericht

    Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Seine Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG).

    Kammergericht

    Das Kammergericht (KG) ist das Oberlandesgericht in Berlin. Die Bezeichnung unterscheidet sich von den übrigen Oberlandesgerichten aus historischen Gründen. Andere Kammergerichte gibt es in Deutschland nicht.

    Amtsgericht

    Das Amtsgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es wird daher vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig.

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