- Von Schwarz Antonio
- Veröffentlicht 02.11.08
- Gerichtsverfassung
-
Bewertung:
Nicht bewertet

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist seit 1950 die oberste Instanz für Zivil- und Strafverfahren (sog. "ordentliche Gerichtsbarkeit") und (neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht) einer der fünf obersten Gerichtshöfe in der Bundesrepublik Deutschland. Er ersetzt das frühere Reichsgericht.