- Von Schwarz Antonio
- Veröffentlicht 25.10.08
- Gesetze
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Die Vereinsregisterverordnung (VRV) stellt in Deutschland die gesetzlichen Vorschriften zur Führung des Vereinsregisters. Da das Vereinsrecht grundsätzlich Privatrecht ist, das Registerrecht regelmäßig jedoch öffentliches Recht, steht die Vereinsregisterverordnung in der Schnittmenge beider Rechtsmaterien. Die öffentlich-rechtliche Natur des Vereinsrecht (geregelt im Vereinsgesetz) ist für die Vereinsregisterverordnung nicht von Belang.