- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 31.10.08
- Oeffentliches Recht
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Das Alimentationsprinzip (geregelt im Art. 33 Abs. 5 GG) bezeichnet in Deutschland die Verpflichtung des Dienstherren, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen (gemessen am letzten oder einem früheren Amt). Dies beinhaltet auch die Versorung von Angehörigen.