- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 25.10.08
- Rechtsgeschichte
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Freigelassener (lateinisch: libertus) war ein ehemalige Sklave (servus) im alten Rom nach seiner Freilassung (manumissio). Der Freigelassene stand weiter in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem früheren Herrn, dem patronus, er war sein Klient und musste gewisse Dienste leisten, z.B. seinem Herrn jeden Tag die Aufwartung machen und ihn bei Wahlen unterstützen.