Schuldrecht


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    Schuldnerverzug

    In einem Schuldverhältnis ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Wird die Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbracht, spricht man von einer Leistungsstörung. Ein Fall der Leistungsstörung ist die verspätete oder verzögerte Leistung des Schuldners.

    Disclaimer

    Der Begriff Disclaimer stammt ursprünglich vom englischen to disclaim "abstreiten", "in Abrede stellen" ab.

    Reiner Vermögensschaden

    Unter einem "reinem" oder "bloßem" Vermögensschaden versteht man im deutschen und österreichischen Schadenersatzrecht einen Schaden, der ohne Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtgut (Leben, körperliche Integrität, Eigentum, etc) des Geschädigten erfolgt ist.

    Positive Vertragsverletzung

    Die Positive Vertragsverletzung (pVV) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.

    Schuldverschreibung

    Eine Schuldverschreibung ist ein verzinsliches Wertpapier in Form einer öffentlichen oder privaten Anleihe.

    Annahmeverzug

    Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt.

    Schuldbeitritt

    Der Schuldbeitritt ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt. Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen Schuldner.

    Schuldrecht

    Als Schuldrecht wird in Deutschland der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer...

    Vergleich (Recht)

    Als Vergleich bezeichnet man in der Rechtswissenschaft einen Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewißheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Legaldefinition in § 779 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)).

    Obligation (Recht)

    Obligation ist ein Ausdruck in der Rechtsprechung, der auf Schweizer Gesetzgebung basiert. Die Obligation ist eine Verpflichtung, die nach Schweizer Obligationenrecht (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizer Zivilgesetzbuches) aus drei "Handlungen" entstehen kann:

    Disagio

    Disagio (von ital. disaggio, Abgeld, Abzug, Abschlag; auch Damnum von lat. damnum, Verlust, Einbuße) ist ein Abschlag vom Nennwert oder der Parität, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart werden kann. Das Disagio wird in der Regel in Prozent angegeben.

    Qualitative Unmöglichkeit

    Seit der Modernisierung des deutschen Schuldrechts (Beispiele: Bürgerliches Gesetzbuch) beschreibt man mit dem Begriff der qualitativen Unmöglichkeit die rechtliche Situation, bei der eine Sache eine Beschaffenheit hat, die nicht so verändert werden kann, dass die Sache die geschuldeten Eigenschaften hat.

    Venire contra factum proprium

    Venire contra factum proprium (lat. Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten) bezeichnet im deutschen Schuldrecht einen bestimmten Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, der im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 242 festgeschrieben ist.

    Schuldverhältnis

    Ein Schuldverhältnis ist die rechtliche Sonderverbindung zwischen mindestens zwei Personen. Entscheidend an dieser Definition sind zwei Kriterien: Einmal muss...

    Obligationenrecht

    Das Schweizerische Obligationenrecht, abgekürzt OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber die eigene Numerierung beibehalten. Es enthält obligationenrechtliche Materialien, die jedoch in Sondergesetzen ihre Ergänzung haben.

    Dolo agit

    Dolo agit ist die Abkürzung des lateinischen Rechtssatzes Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est. (Sinngemäß: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er sofort wieder zurückgeben muss.)

    Vorvertrag

    Der Vorvertrag ist ein Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen. Es handelt sich um ein Verpflichtungsgeschäft, das durch den Abschluss des Hauptvertrags erfüllt wird.

    Eigentumsvorbehalt

    Der Eigentumsvorbehalt ist nach deutschem und österreichischem Recht die unter einer aufschiebenden Bedingung getätigte Übereignung einer (beweglichen) Sache nach §§ 929, 158 BGB.

    Anzahlung

    Eine Anzahlung (früher: Angeld, Aufgeld, Handgeld, Haftgeld) wird beim Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Vertrages...

    Schuldübernahme

    Die Schuldübernahme ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner tritt.

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