- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 03.11.08
- Schuldrecht
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Disagio (von ital. disaggio, Abgeld, Abzug, Abschlag; auch Damnum von lat. damnum, Verlust, Einbuße) ist ein Abschlag vom Nennwert oder der Parität, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart werden kann. Das Disagio wird in der Regel in Prozent angegeben.