- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 29.10.08
- Steuerrecht
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Die Grunderwerbssteuer der Bundesrepublik Deutschland ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstückes anfällt. Die Einnahmen aus dieser Steuer stehen den Ländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Unternehmen behandeln die Grunderwerbssteuer beim Kauf wie einmalige Anschaffungskosten, d.h. diese werden nicht in den Betrag für die Abschreibung verrechnet.