- Von Reicher Gerhard
- Veröffentlicht 11.12.08
- Straftatbestand
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Bestechlichkeit ist ein moralisch verwerfliches Charaktermerkmal, gegen Vorteile bestimmte Leistungen zu erbringen.
Neben der Bestechung und der Vorteilsgewährung gefährdet die Bestechlichkeit von Personen, die am Geschäfts- und Rechtsverkehr teilnehmen, das Vertrauen in die unabhängige Tätigkeit von Behörden und Unternehmen im Wettbewerb. Insofern sind diese Handlungen im Wirtschaftsstrafrecht unter Strafe gestellt.