Verfahrensrecht


    (Seite 1 von 3)   
    « Zurück
      
    1
      2  3  Weiter »



    Mahnverfahren

    Das Mahnverfahren dient in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen und ist in den §§ 688 ff ZPO geregelt. Ziel des Mahnverfahrens ist der Vollstreckungsbescheid, mit dem man ebenso wie aus einem Urteil seine titulierte Forderung vollstrecken kann, § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Das Mahnverfahren hat deshalb inhaltlich nichts mit einer einfachen Mahnung oder Zahlungsaufforderung zu tun, die den Schuldner in Verzug setzt.

    Versäumnisurteil

    Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die auf Grund einer mündlichen Verhandlung gegen eine Partei ergeht, die trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache verhandelt.

    Baumbachsche Formel

    Die Baumbachsche Formel ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Sie ist nach Adolf Baumbach, einem Kommentator der Zivilprozessordnung (ZPO), benannt.

    Strafvollstreckungskammer

    Strafvollstreckungskammern sind in Deutschland besondere Spruchkörper, die bei den Landgerichten gebildet werden, soweit in deren Bezirk Justizvollzugsanstalten oder andere Anstalten für Erwachsene gelegen sind, in denen Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung vollzogen werden (§ 78a GVG).

    Ersatzfreiheitsstrafe

    Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe, die vollzogen wird, wenn eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht geleistet wird, bzw. aus wirtschaftlichen Gründen nicht geleistet werden kann.

    Zufallsfund

    Als Zufallsfund bezeichnet man ein Beweismittel oder einen Hinweis auf eine Straftat, der im Rahmen von Ermittlungen wegen einer anderen Straftat durch Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) gefunden wird.

    Strafantrag

    Ein Strafantrag ist das Verlangen einer Person, dass jemand wegen einer bestimmten Tat strafrechtlich verfolgt wird.

    Offizialmaxime

    Die Offizialmaxime ist der Amtsermittlungsgrundsatz, der lediglich staatlichen Organen, im Strafverfahren Staatsanwaltschaft und Polizei gestattet, Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten.

    Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft

    Die Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (§ 152 Abs. 1 GVG) sind in Deutschland Beamte, die das Recht zur Anordnung von Maßnahmen der Strafverfolgung bei Gefahr im Verzug haben.

    Ermittlungsrichter

    Nach der deutschen Strafprozessordnung sind bestimmte Aufgaben dem Ermittlungsrichter zugewiesen. Hierbei handelt es sich um Vorgänge, die einen so schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen beinhalten, daß ihre Anordnung von Verfassungs wegen einem Richter vorbehalten bleiben soll.

    Anklage

    Anklage wird in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft dann erhoben, wenn die durchgeführten Ermittlungen den erheblichen Tatverdacht ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.

    Haftbefehl

    Der Haftbefehl ist nach deutschem Strafprozessrecht die von Amts wegen oder auf Antrag der Staatsanwaltschaft mögliche, formelle, schriftlich abzufassende Anordnung der Untersuchungshaft durch den Richter gegen einen Beschuldigten.

    Strafprozess

    Der Strafprozess bezeichnet das Verfahren zur Ermittlung und Verurteilung strafbarer Handlungen.

    Adhäsionsverfahren

    Im Adhäsionsverfahren (von lat, adhaesio, das Anhaften) können im deutschen Recht Strafprozess und Zivilprozess in einem Verfahren miteinander verbunden werden, sofern das Verfahren noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht worden ist.

    Vernehmung

    Vernehmung oder Verhör ist im Strafprozessrecht die mündliche Befragung von Zeugen, Sachverständigen, auch der Partei selbst sowie des Beschuldigten.

    Schöffe

    Ein Schöffe (von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende) ist ein in der Hauptverhandlung des deutschen Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und setzt das Strafmaß fest.

    Katalogstraftat

    Katalogstraftat nennt man im deutschen Recht eine Straftat, die den Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei) eine Eingriffsermächtigung für bestimmte Maßnahmen gibt.

    Strafbefehl

    Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der Massenkriminalität. Insbesondere im Verkehrsstrafrecht wird der Strafbefehl häufig benutzt.

    Strafverfolgung

    Als Strafverfolgung wird das Monopol des Staates zur Verfolgung von Straftaten bezeichnet. Die Strafverfolgung wird durch die Institutionen der Polizei...

    Angeschuldigter

    Angeschuldigter ist nach deutschem Recht der Beschuldigte im Strafverfahren, gegen den die öffentliche Klage erhoben, das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet ist (§ 157 StPO).

    (Seite 1 von 3)   
    « Zurück
      
    1
      2  3  Weiter »
    Sedo - Domains kaufen und verkaufen das Projekt deol.de steht zum Verkauf Besucherstatistiken von deol.de etracker® Web-Controlling statt Logfile-Analyse